Je nachdem, welche Reise Sie gebucht haben, gelten für Sie folgende Bedingungen:
A. Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienunterkünften
A. Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form vorgenommen werden kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise in der Ausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.2 Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die er in der Anmeldung mit aufführt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung zustande, über die wir Ihnen als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) die Reisebestätigung ausstellen (in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot unsererseits vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Anzahlung, innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären.
2. Zahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und unaufgefordert zu zahlen, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann.
2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2 orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Leistungen
Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für die Reise gültigen Prospekt/Internetprospekt bzw. der Reiseausschreibung mit sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Reisebestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Kundenrechte
4.1 ReNatour behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird ReNatour den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von ReNatour zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ReNatour führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ReNatour zu erstatten. ReNatour darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 ReNatour behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Änderung der Streckenführung, Routenänderungen). ReNatour hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann ReNatour sie nicht einseitig vornehmen. ReNatour kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ReNatour bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann ReNatour die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. ReNatour kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von ReNatour bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 ReNatour kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die ReNatour den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von ReNatour nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit ReNatour infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat ReNatour unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären.
5.2 Wenn Sie zurücktreten, so verliert ReNatour den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat ReNatour die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von ReNatour und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
b) vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
c) vom 13. bis 07. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
d) vom 06. Tag bis zum Reisebeginn / bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass ReNatour ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
5.3 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. ReNatour kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.
5.4 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach Vertragsschluss Änderungen des Reisetermins der gebuchten Reise (Umbuchungen) vorgenommen, so berechnet ReNatour bis zum 29. Tag vor Reiseantritt eine Bearbeitungsentschädigung von € 30 pro Umbuchungsvorgang. Der Kunde kann uns nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen (siehe 5.2) und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Diese Regelung trifft dann nicht zu, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil ReNatour dem Kunden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.
5.5 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ReNatour nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. ReNatour kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn sie die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber ReNatour als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. ReNatour darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die ReNatour ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
7. Rücktritt und Kündigung durch ReNatour
7.1 ReNatour kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von ReNatour bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. ReNatour kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn ReNatour aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat ReNatour den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt ReNatour vom Vertrag zurück, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von ReNatour, zurückerstattet.
7.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung von ReNatour nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann ReNatour den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält ReNatour den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die ReNatour aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von ReNatour oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit ReNatour infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat ReNatour den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ReNatour kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann ReNatour die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat ReNatour Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ReNatour innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch ReNatour verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält ReNatour hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von ReNatour auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von ReNatour zu erstatten. ReNatour ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen ReNatour zur Last.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.4 Reisevermittler oder Reiseleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für ReNatour anzuerkennen.
9. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
ReNatour ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir Ihnen diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der EU (Black List) ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/search_en und auf unserer Internetseite einsehbar.
10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
ReNatour informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
11. Haftungsbeschränkungen
Die vertragliche Haftung von ReNatour für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen des Verlustes von Reisegepäck nach Montrealer Übereinkommen.
12. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert ReNatour Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. ReNatour hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten bei ReNatour abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@renatour.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder ReNatour unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@renatour.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
13. Anwendbares Recht, Sonstiges
13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ReNatour vereinbart.
13.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: ReNatour nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter:
ReNatour - Inhaber: Roland Streicher
Brunner Hauptstr. 26, 90475 Nürnberg
Tel. 0049 (0)911-89 07 04, Fax 0049 (0)911-89 07 79,
E-Mail: info@renatour.de, Internet: https://www.renatour.de
Umsatzsteuer-ID: DE163983237
Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE90430609676010562100
BIC: GENODEM1GLS
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Straße 116
81669 München
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 13.1 der Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen.
Hier können Sie die Reisebedingungen für Pauschalreisen von ReNatour als PDF laden und ausdrucken.
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienunterkünften
1. Abschluss des Vermittlungsvertrages
1.1 Der Kunde erkennt mit der Anmeldung zum Aufenthalt in der Ferienunterkunft (Ferienhaus, Ferienwohnung) diese AGB für sich und alle mit angemeldeten Teilnehmer an. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die er in der Anmeldung mit aufführt, wie für seine eigenen einzustehen, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Kunde schließt mit ReNatour einen Vertrag über die Vermittlung einer Ferienunterkunft ab. Als Vermittler des Mietvertrages als Einzelleistung unterfällt ReNatour nicht dem Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB. ReNatour ist als Agentur lediglich Vermittler zwischen dem Wohnungs- oder Hauseigentümer als Vermieter („Vermieter“) und dem Kunden als Mieter der Ferienunterkunft. Zwischen ReNatour und dem Kunden kommt insoweit ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Vertragsinhalt in der ordnungsgemäßen Vermittlung der Ferienunterkunft besteht. Der den Aufenthalt betreffende Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter der Ferienunterkunft zustande, an den sich der Kunde mit seinen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis zu richten hat.
2. Abschluss des Vermittlungs- und Mietvertrages
Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde ReNatour den Abschluss eines Vermittlungsvertrages auf Basis der Ausschreibung des Ferienobjektes sowie dieser AGB verbindlich an. Gleichzeitig stellt die Anmeldung das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter dar. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt ReNatour den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Bestätigung der Annahme der Anmeldung dar. Der Vermittlungsvertrag und der vermittelte Vertrag kommen erst mit der Annahme der Erklärung des Kunden durch ReNatour bzw. den Vermieter zu Stande. Über den Vertragsabschluss wird ReNatour sodann den Kunden mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) informieren.
3. Zahlung, Kaution
3.1 Für die Zahlungsfälligkeit der Leistungen gilt auf Basis dieser AGB, dass eine Anzahlung von 20 % innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum der Buchungsbestätigung fällig und zu zahlen ist, wenn feststeht, dass die Vermietung durchgeführt wird. ReNatour ist für Zahlungen an den Vermieter inkassobevollmächtigt. Die Restzahlung auf den Belegungspreis ist 28 Tage vor Aufenthaltsbeginn fällig, wenn feststeht, dass die Vermietung durchgeführt wird und ist unaufgefordert an ReNatour oder das in der Buchungsbestätigung genannte Konto des Vermieters zu zahlen. Da der Ferienhausmietvertrag als Einzelleistung nicht mehr dem Pauschalreiserecht unterfällt, muss der Vermieter keine Insolvenzversicherung vorhalten und keinen Sicherungsschein übergeben.
3.2 Werden fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist ReNatour selbst und in Vertretung des Vermieters berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 5.1 zu belasten.
3.3 Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung an den Kunden und muss nach Ankunft in der Ferienunterkunft ohne weitere Aufforderung beim Vermieter hinterlegt werden. Die Kautionszahlung sollte in bar erfolgen. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Hauses vor der Abreise des Kunden an diesen vom Vermieter zurückgezahlt. Im Fall einer Schadensüberprüfung ist die Kaution bzw. der nach Schadensbeseitigung verbliebene Restbetrag erst zwei Wochen nach Abreisedatum zur Rückzahlung fällig.
4. Leistungen, Leistungsänderungen
4.1 Die vom Vermieter geschuldete Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objektes in dem Zustand und in der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung der Ferienunterkunft auf der Internetseite von ReNatour ergibt, nach Maßgabe aller dortigen Hinweise und der Objektbeschreibung.
4.2 ReNatour und der Vermieter der Ferienunterkunft behalten sich vor, nach Vertragsschluss die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen
5.1 Der Kunde kann jederzeit von der Ferienunterkunftsmietung vor Aufenthaltsbeginn zurücktreten. Tritt der Kunde zurück, so hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach seinen Rücktrittsbedingungen, die ReNatour in Vertretung des Vermieters an den Kunden weiterleitet und in Rechnung stellt. Hat der Vermieter eine Entschädigung nicht vereinbart, so kann ReNatour im Namen und in Vertretung des Vermieters eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und die Aufwendungen des Vermieters verlangen, deren Höhe sich nach dem Mietpreis unter Abzug des Wertes der vom Vermieter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung oder Belegung der Ferienunterkunft erwerben kann. Eine pauschale Entschädigung in Prozent des Mietpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, kann ReNatour für den Vermieter wie folgt verlangen:
a) bis zum 61. Tag vor Belegungsantritt: 20 % des Mietpreises
b) vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsantritt: 50 % des Mietpreises
c) vom 34. bis zum 8. Tag vor Belegungsantritt: 60 % des Mietpreises
d) vom 7. Tag bis Belegungsantritt und bei Nichtantritt: 90 % des Mietpreises
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ReNatour nachzuweisen, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als in der Höhe der von ihr geforderten Pauschalen. ReNatour behält sich vor, in Abweichung von den vorgenannten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung oder Belegung des Ferienhauses konkret beziffern und belegen.
5.2 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch freiwillig von ReNatour eine Umbuchung vorgenommen, kann ReNatour ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass ReNatour ein Schaden in dieser Höhe überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
6. Obliegenheiten des Kunden: Anzeige von Mängeln, Behandlung der Ferienunterkunft, Verhalten im Fall von Schäden der Ferienunterkunft
6.1 Der Kunde hat bei Ankunft im Ferienhaus vorhandene oder während der Belegungszeit auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter vor Ort anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Der konkret zuständige Ansprechpartner vor Ort sowie dessen Telefonnummer ergibt sich aus den Belegungsunterlagen. Der Kunde ist verpflichtet, sowohl bei Ankunft im Ferienhaus vorgefundene oder später etwaig auftretende Mängel der Ferienunterkunft (auch Schäden des Inventars) unverzüglich dem Vermieter vor Ort (oder dem von diesem beauftragten Vertreter / Verwalter) anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. ReNatour kann als Vermittler keine Abhilfe leisten.
6.2 Der Kunde hat die Ferienunterkunft pfleglich und sorgsam zu behandeln und Schäden am Inventar zu vermeiden. Er ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden des Ferienobjektes zu vermeiden oder gering zu halten. Eine Untervermietung oder Fremdbelegung der Ferienunterkunft ist nicht gestattet. Sie darf nur zu Ferienzwecken und mit der in der Anmeldung genannten Personenzahl genutzt werden.
7. Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung
7.1 ReNatour übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Leistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Mietleistungen ab. ReNatour haftet lediglich für die fehlerhafte Beratung oder Vermittlung.
7.2 ReNatour haftet als Vermittler von Einzelleistungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ReNatour nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen ReNatour ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ReNatour. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
7.3 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber ReNatour, verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von ReNatour beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde als Gläubiger von den Umständen, die den Anspruch gegen ReNatour begründen, und von dieser als Schuldnerin Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
8. Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
ReNatour übernimmt als Vermittler keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Soweit ReNatour diese Informationen des Vermieters an den Kunden weitergibt, gibt sie keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von ReNatour ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für seine Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzen.
9. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. ReNatour hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@renatour.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@renatour.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
10. Sonstiges, Hinweise
10.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und ReNatour findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ReNatour vereinbart.
10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
10.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: ReNatour nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Vermittler von Ferienunterkünften:
ReNatour – Inhaber: Roland Streicher
Brunner Hauptstr. 26, 90475 Nürnberg
Tel. 0049 (0)911-89 07 04, Fax 0049 (0)911-89 07 79,
E-Mail: info@renatour.de, Internet: https://www.renatour.de
Umsatzsteuer-ID: DE163983237
Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE90430609676010562100
BIC: GENODEM1GLS
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Ferienunterkünften als Einzelleistung
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
Haftpflichtversicherung:
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Straße 116
81669 München
Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe Ziffer 10.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienunterkünften durch ReNatour
ReNatour ist Ihr alternativer Reiseveranstalter für nachhaltigen Tourismus. Wir sind spezialisiert auf Familienurlaub und Urlaub mit Kindern. Schwerpunkte hierbei sind der Urlaub mit Jugendlichen und Teenagern sowie der bezahlbare Urlaub für alleinerziehende Mütter und Väter. In den letzten Jahren haben wir uns verstärkt dem Thema Wanderurlaub angenommen und ein attraktives Angebot für Naturfans geschaffen.