Unfälle und Krankheiten passieren bekanntermaßen überall – auch unterwegs. Deshalb sollte vor jeder Reise geklärt werden, ob im Falle einer ärztlichen Behandlung die Kosten vom jeweiligen Land abgedeckt sind.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland nur in Ländern Versicherungsschutz mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das sind vorrangig die europäischen Länder. Auch Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören dazu.
Ebenso mit den Ländern Israel, Tunesien und der Türkei wurde ein Sozialversicherungsabkommen getroffen, das auch den Krankenversicherungsschutz einschließt.
Privat versicherte Personen haben in der Regel weltweiten Versicherungsschutz, aber meistens nur für die Dauer von maximal einem Monat, bei manchen Versicherungsunternehmen bis zu drei Monaten.
Was beinhaltet eine Reise-Krankenversicherung?
Die Reiseversicherung tritt weltweit bei unvorhergesehen eingetretenen Erkrankungen und Verletzungen sowie im Falle eines Todes ein. Bezahlt werden die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlung einschließlich Röntgendiagnostik, Arznei- und Verbandsmittel sowie einfache Zahnversorgung inklusive Reparatur von Zahnersatz.
Was die Reise-Krankenversicherung nicht beinhaltet?
Ist schon vor Reiseantritt klar, dass sich der Reisende im Ausland in die Behandlung eines Arztes begeben muss, etwa wegen chronischer Leiden, kommt der Versicherer dafür nicht auf. Nicht übernommen werden von der Reisekranken-Versicherung in der Regel auch Unfall- oder Krankheitskosten, die auf den Missbrauch von Alkohol oder Drogen zurückzuführen sind.
Wer mehr als sechs bis acht Wochen im Ausland unterwegs ist, braucht eine Auslands-Krankenversicherung mit Langzeitschutz.
Was ReNatour empfiehlt?
Auf der sicheren Seite sind Sie mit Versicherungspaketen, die eine Stornokosten-, Reiseabbruch- Reisekranken- und Gepäckversicherung enthalten. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die den Großteil der Kosten übernimmt, wenn eine Reise zum Beispiel wegen Erkrankung eines Kindes storniert werden muss.
Noch ein Tipp: Oft sind Versicherungen in Kreditkartenverträgen enthalten. Bitte prüfen Sie die tatsächlichen Leistungen, die von den dahinter stehenden Versicherungsgesellschaften im Schadensfall erbracht werden. Meist sind diese nicht vergleichbar mit reinen Reise-Versicherungen.
ReNatour arbeitet mit der Europäischen Reiseversicherung zusammen.
Quellen:
http://www.versicherung-tipps.net/reiseversicherungen/auslandsreisekrankenversicherung.html
https://www.pkv.de/service/pkv_publik/archiv/2012/pkv-publik-nr-06-2012/auslandsreise-krankenversicherung/
Eine Antwort
Wer in der heutigen Zeit auf Reisen geht,, kommt um eine entsprechende Versicherung nicht drum herum, denn es kann so schnell etwas passieren, da ist es gut, wenn man zumindest auf den Kosten nicht liegen bleibt. Aber auch bei den Anbietern gibt es Unterschiede, so dass sich ein Vergleich von Preis und Leistung in jedem Fall lohnt.